Gegen kalte Betten

09.01.2011

Die JUSO Thun-Berner Oberland spricht sich gegen eine Lockerung des Liegenschaftsverkaufs an Personen im Ausland in der Gemeinde Interlaken aus.
Die Gemeinde Interlaken führt eine Vernehmlassung zum Reglement über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland durch. Angesichts der Situation, dass in Interlaken Wohnungen sowieso schon knapp sind und das das Stimmvolk erst 2003 eine Einteilung als Fremdenverkehrsgemeinde abgelehnt hat, lehnt es die JUSO ab dieses Reglement jetzt einzuführen.
Auch bemängelt die JUSO die hohe Anzahl von 10 Wohnungen die pro Jahr an Personen mit Wohnsitz im Ausland verkauft werden dürften. Die JungsozialistInnen fordern eine Limite von 3 Wohnungen pro Jahr.
Reglement über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Stellungnahme der JUSO Thun–Berner Oberland