Realitätsverlust

23.10.2010

Wir stimmen demnächst über die Ausschaffungsinitiative ab. Die Umsetzung ähnelt etwa dem Versuch einer Badewanne zu befehlen, sich schneller zu entleeren. Denn welcher Staat nimmt schon freiwillig, die in der Schweiz straffällig gewordenen zurück. Es ist kaum damit zu rechnen, dass neue Ausschaffungsverträge unterzeichnet werden und einige Staaten, werden wohl ihre Abkommen kündigen, oder ändern.
Nichts desto trotz werden wir darüber abstimmen und es wird jetzt schon heiss über den Sinn und Unsinn der Initative diskutiert, sehen wir uns also mal denn Initiativtext[1]genauer an:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren un...
WTF - Wie war das nochmal mit den Menschenrechten? - wie war das nochmal mal mit "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Art. 8 Ziffer 1 Schweizerische Bundesverfassung)?
Das ein Gesetz mit diesen Worten beginnt ist unglaublich, mir persöndlich hat soviel des Initiativtextes schon gereicht, um mich für 2x Nein zu entscheiden, denn für so einen Scheiss braucht es keinen Gegenvorschlag.
Weiter im Text:
.. unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
Das heisst auf gut Deutsch: Egal wie lange Herr oder Frau Ausländer nun schon in der Schweiz sind und egal wie Alt sie sind, solange sie nicht den Schweizerpass haben, müssen sie aus der Schweiz raus, wenn...
a. Wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikt, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikt, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogendeals oder wegen eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
...sie jemanden Ermorden oder Vergewaltigen (was ein anderes schweres Sexualdelikt alles so beinhaltet weiss ich leider nicht), wenn sie jemandem die Brieftasche klauen ("Gibs Portmonai oder es gid schleg, man!" kann bei genug bösem (SVP-)Willen sicher als Raub bezeichnet werden).
Wegen Menschenhaldels oder wenn du Gras verkaufst oder wenn du in einer fremden Wohnung eingebrochen bist (Was du hast mitgehen lassen ist egal).
Wer hat den das geschrieben? Ist ja total willkürlich. Da werden total verschiedene Strafmasse vermischt.
Klingt ganz so, als wär das bei einem langen Abend am Biertisch zusammengestellt worden. Gerade wenn bedenkt, dass das Dämlichste noch kommt:
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder Sozialhilfe bezogen haben.
In welchem Missverhältnis steht das den zu einem Mord?
Wer ausgeschafft wird, darf versuchen in seinem Heimatland sein Leben wieder neu zu beginnen. Er wird also doppelt bestraft, aber für Mord und Sozialhilfebetrug gleich hart.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbeestände ergänzen.
Um weitere Tatbestände ergänzen? Kann ja gut sein das zwischen all dem Bier und Zigarettenrauch etwas vergessen worden ist. So hat man auch beim nächsten Stammtisch wieder ein Thema, was denn noch so alles da reinkommen soll. Ich verusch mir gerade vorzustellen, was an einem feucht-xenophoben (Angst vor Fremden) Abend so alles rauskommen kann.
...wenn sie zu Schnell Fahren!
...wenn sie Besoffen sind!
...wenn sie ein Minarett bauen!
...wenn sie einen Polizisten Beleidigen!
...wenn sie mich Beleidigen!
...wenn sie mich Hauen!
Wahrscheindlich wird mich, was die Lächerlichkeit der Forderungen angeht, die SVP bei ihrer nächsten Aktion gegen Ausländer locker übertrumpfen.
Es wird hier auf jedenfall eine Hintertür offen gelassen.
Weiter..
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreseverbot von 5-15 Jahre zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
Uiiii.. wer Ausgeschaft wird und zu früh wieder kommt wird Bestraft, ich frag mich echt wie man in einem solchen Fall bestrafen will? Nochmal Ausschaffen? Und nochmal und nochmal und nochmal... Da muss die SBB bald tägliche Ausschaffungszüge bereitstellen, zurück müssen sie die Reise dann selbst bezahlen
Oder mit Gefängnis? Dann kommen sie zurück und müssen erstmal ins Gefängnis – für wie lange? Was ist da angemessen? Müssen sie danach wieder zurück oder dürfen sie dann bleiben? - Und wenn sie sich wieder weigern? Wieder ins Gefängnis? Wäre es da nicht etwas günstiger, sicherer und vernünftiger denn Verbrecher nach seiner Freislassung in der Schweiz im Auge zu behalten wie es heute gemacht wird, egal ob Schweizer oder nicht?
Mit einer Geldstrafe? Welche gründe hätte man da noch zu bezahlen? Noch mehr Geldstrafe? - oder die oben gennanten dinge Androhen?
Naja bei Anahme hat der Bund 5 Jahre Zeit das zu lösen[2], sobald sie das gemacht haben kann die SVP dann darüber Motzen das Ausschaffen / Gefängnis / Geldstrafe die falsche Lösung ist, da sie ja nichts bringt. Wist ihr was das Traurige ist? Das Werden sie machen und alle anderen als Hinterhältig beschimpfen und das Volk wird ihnen glauben.
Die Bundesversammlung empfiehlt dem Volk und Ständen, die Initative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Hier der Gegenentwurf: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/4243.pdf
Der Gegenentwurf hat versucht aus dem Biertischentwurf etwas sinvolles zu machen aber Scheisse ist auch Vergoldet nicht besser, deshalb empfehle ich 2mal Nein.
[1]http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/4241.pdf
[2]Siehe Absatz II im Gesetztext